Arbeitsrecht

  • Vertretung von Arbeitgebern in Gerichtsverfahren im Bereich des Arbeitsrechts;

  • Beratung im Bereich der Aufnahme und Lösung eines Arbeitsverhältnisses (einschließlich Gruppenentlassungen);

  •  Unterstützung bei der Änderung von Beschäftigungsbedingungen; Beratung auf dem Gebiet von kollektiven Arbeitskonflikten; Managementverträge;

  • Kollektive Arbeitsabkommen Vorbereitung von Arbeits- und Vergütungsregelungen;

  • Neustrukturierung der Beschäftigung;

  • Vertretung von Arbeitnehmern bei den durch die Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde geführten Kontrollverfahren;

  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Programmen zur Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter.