Immobilienrecht

  • Festlegung und Regelung des Rechtsstands von Immobilien;
  • Rechtsberatung im Bereich der Immobilienvermarktung Vorbereitung von Vertragsentwürfen beim Erwerb von Immobilien, Teilnahme und Unterstützung bei der Unterzeichnung von Verträgen;
  • Rechtsbetreuung im Bereich von Miet- (Geschäfts- und Wohnflächen) und Pachtverträge, Dienstbarkeiten und andere Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Belastung auf Immobilien für Dritte;
  • Rechtshilfe bei der Ausführung von Bauprojekten, darunter die Sammlung der zur Vergabe einer Baugenehmigung sowie Ausgabe eines Bebauungs- und Raumordnungsbescheids notwendigen Unterlagen;
  • Rechtsberatung und Vertretung in Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb/der Veräußerung von Immobilien, darunter die Beschaffung von Genehmigungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer;
  • Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Immobilien betreffenden Angelegenheiten.